Microsoft 365 datenschutzrechtlich einrichten

Die Einrichtung von Microsoft 365 (früher Office 365) im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfordert die Berücksichtigung mehrerer Artikel. Zu den relevanten Artikeln gehören:

  • Artikel 6: Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
  • Artikel 9: Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
  • Artikel 28: Auftragsverarbeitung
  • Artikel 32: Sicherheit der Verarbeitung
  • Artikel 35: Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Artikel 37-39: Datenschutzbeauftragter
  • Artikel 44-50: Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer

Es ist wichtig, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen, sicherzustellen, dass angemessene technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, und möglicherweise eine Datenschutzvereinbarung mit Microsoft abzuschließen. Es wird empfohlen, einen Datenschutzexperten hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte der DSGVO berücksichtigt werden.

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