Löschkonzept von der Stange?
Immer wieder werden wir gefragt, wie man dieses plant. Ein Löschkonzept gibt es nicht von der Stange, da jedes Unternehmen (ob klein oder groß) seine eigenen individuellen Prozesse hat.
Immer wieder werden wir gefragt, wie man dieses plant. Ein Löschkonzept gibt es nicht von der Stange, da jedes Unternehmen (ob klein oder groß) seine eigenen individuellen Prozesse hat.
Und dann stellt sich hier auch die Frage "Löschen oder Sperren"?
Daten sind zu löschen, wenn sie nicht mehr im Rahmen des definierten Verwendungszwecks verarbeitet werden. Dies gilt nicht, sofern andere Aufbewahrungsfristen anzuwenden sind.
Wie zum Beispiel bei Rechnungen. In diesem Fall ist aufgrund der weiteren Schutzbestimmungen eine Sperrung vorzunehmen.
Grundsätzlich sollte man sich an "Löschen im DSGVO-Kontext" halten. (Im Anhang eine vereinfachte Übersicht)